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Finanzgericht Hamburg

Der Präsident 

Pressemitteilung 3/98
vom 26.05.1998

Hamburgische Spielgerätesteuer verfassungsgemäß

Das Finanzgericht Hamburg hat mit Urteilen vom 19.05.1998 (Aktz.: VII 164/95 und VII 15/96) die von der Hamburger Bürgerschaft durch Gesetz 1994 beschlossene Erhöhung der Spielgerätesteuer ab 01.01.1995 von 300 DM auf monatlich 600 DM für Spielgeräte in Spielhallen bzw. von 80 DM auf monatlich 200 DM für Spielgeräte an sonstigen Aufstellungsorten für zulässig erklärt. Das hamburgische Spielgerätesteuergesetz verstößt nach Auffassung des Gerichts weder gegen das Grundgesetz noch gegen Europarecht. Die Revision an den Bundesfinanzhof wurde zugelassen.

Evtl. Rückfragen bitte an die Richter am Finanzgericht

Dr. Wedigo v. Wedel

Tel.: (040) 421 26 82

Fax: (040) 421 22 760

 Finanzgericht Hamburg, Oberstr. 18 d, 20144 Hamburg (Grindel)


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