Das Finanzgericht Hamburg hat mit Urteilen vom 19.05.1998 (Aktz.:
VII 164/95 und VII 15/96) die von der Hamburger Bürgerschaft durch Gesetz 1994 beschlossene Erhöhung der Spielgerätesteuer ab 01.01.1995 von 300 DM auf monatlich 600 DM für Spielgeräte in Spielhallen bzw. von 80 DM auf monatlich 200 DM für Spielgeräte an sonstigen Aufstellungsorten für zulässig erklärt. Das hamburgische Spielgerätesteuergesetz verstößt nach Auffassung des Gerichts weder gegen das Grundgesetz noch
gegen Europarecht. Die Revision an den Bundesfinanzhof wurde zugelassen.
Evtl. Rückfragen bitte an die Richter am Finanzgericht
Dr. Wedigo v. Wedel
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